Steuerfreier Immobilienverkauf: Das müssen Sie wissen

Wer eine Immobilie erwirbt, führt die so genannte Grunderwerbssteuer an das Finanzamt ab. Dieser zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufbetrages ausmachende Posten ist auch im Stuttgarter Raum deshalb so unbeliebt, weil er die Ausgaben rund um den Immobilienkauf erheblich erhöht. Und auch beim Verkauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Eigentumswohnung können Steuern anfallen. Doch wann ist ein steuerfreier Immobilienverkauf möglich? Wir verraten es Ihnen.

Das hat es mit der Spekulationsfrist auf sich

Immobilienverkauf
© Thorben Wengert / pixelio.de

Die Spekulationsfrist ist beim Verkauf einer Immobilie von großer Bedeutung. Sie beträgt 10 Jahre und besagt, dass ein steuerfreier Immobilienverkauf lediglich unter gewissen Voraussetzungen möglich ist. Zum einen muss das Haus, die Wohnung oder das Grundstück über 10 Jahre im eigenen Besitz gewesen oder – zum anderen – selbst genutzt worden sein. Bei einem Verkauf nach Ablauf dieser 10 Jahre währenden Frist fallen keine Steuern auf Basis dieser Regel an. Sind die 10 Jahre noch nicht vorbei, kommt die Spekulationssteuer auf den Verkäufer der Immobilie zu. Wer dahingehend noch Fragen hat, sollte sich an einen Experten werden, der als Immobilienmakler Stuttgart tätig ist und die Umgebung bzw. den Häusermarkt im Stuttgarter Raum gut kennt und einschätzen kann.

Privater vs. gewerblicher Immobilienverkauf

Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen dem privaten und gewerblichen Verkauf einer Immobilie. Kennzeichen des letztgenannten ist immer die Absicht, einen Gewinn zu erzielen. Doch dies allein genügt nicht. Abgrenzen lässt sich der private vom gewerblichen Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder Grundstücks insbesondere anhand der 3-Objekt-Grenze. Wurden innerhalb von 5 Jahren 3 Immobilien verkauft, gilt der Verkäufer als jemand, der gewerbliche Absichten verfolgt. In diesem Fall werden auf jeden Fall Steuern fällig, die auf den Gewinn anfallen. Ein steuerfreier Immobilienverkauf ist dann nicht möglich. Dieses Vorgehen ist vor allem deshalb so verlockend, weil die Nachfrage nach Immobilien in der Region besonders hoch ist und die Immobilienpreise in Stuttgart immer weiter steigen. Eine ideale Situation für Grundstücks-, Wohnungs- und Hausbesitzer mit der Absicht zu verkaufen.

Die Statistik der Immobilien-Kaufpreise in Stuttgart und Umgebung zeigt auf, wie stark in den letzten Jahren die Preise gestiegen sind. Für Verkäufer gut und verlockend zu guten Preisen zu verkaufen, für Käufer fast schon unerschwinglich teuer.

Selbst vs. fremdgenutzte Immobilie

Mit der Spekulationsfrist eng verflochten ist die Frage nach der Nutzung der Immobilie. Wird sie selbst genutzt – lebt der Besitzer also in ihr – besteht die Chance, dass ein steuerfreier Immobilienverkauf den Veräußerungsgewinn vergrößert. Dann spielt auch die Spekulationsfrist keine Rolle. Ob Haus, Wohnung oder Grundstück vor Auslaufen der 10-Jahres-Frist veräußert werden, ist unerheblich. Die Eigennutzung überwiegt. Anders verhält sich der Sachverhalt, wenn die zu verkaufende Immobilie nicht selbst genutzt wird. Die Vermietung ist solch ein Beispiel. In diesem Fall muss der durch den Verkauf entstehende Gewinn auf jeden Fall versteuert werden.

August 2018



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